Ich habe mich in den letzten Wochen mit so vielen extrem schwierigen RDA-Fragen beschäftigt (man merkt, dass wir bei der Vorbereitung des Umstiegs langsam zum Bodensatz kommen...), dass ich zur Abwechslung mal wieder einen Drei-Minuten-Beitrag zu einem vergleichsweise einfachen Thema schreiben muss. Deshalb geht es heute um Verantwortlichkeitsangaben - und zwar um solche, die sich auf den Haupttitel beziehen (RDA 2.4.2). Daneben gibt es weitere Typen von Verantwortlichkeitsangaben, z.B. solche, die sich auf eine Ausgabebezeichnung (RDA 2.5.4) oder auf den Titel der Reihe (RDA 2.12.6) beziehen. Über parallele Verantwortlichkeitsangaben habe ich schon einmal etwas in einem anderen Drei-Minuten-Beitrag (Paralleltitel und das restliche "parallele Universum") geschrieben.
Der erste Unterschied zur RAK-Welt ist natürlich die Terminologie: Es heißt nicht mehr "Verfasserangabe", sondern "Verantwortlichkeitsangabe". Ich fand diesen Begriff anfangs ziemlich sperrig,
bin aber mittlerweile ganz zufrieden damit. Erstens gewöhnt man sich erstaunlich schnell daran, und zweitens trifft es die Sache einfach besser. Denn in der RAK'schen Verfasserangabe werden ja
keineswegs nur Verfasser aufgeführt, sondern auch andere Personen und Körperschaften, die in irgendeiner Weise für den Inhalt verantwortlich sind. Entsprechend hat es meine Studierenden im ersten
Semester früher immer sehr irritiert, wenn plötzlich auch Herausgeber, Übersetzer etc. in der Verfasserangabe auftauchten. Im Englischen heißt der Begriff "statement of responsibility", also
wörtlich "Angabe der Verantwortlichkeit". Dies ist übrigens keine Erfindung von RDA, sondern einfach der ISBD-Terminus.
Ein weiterer Unterschied ist, dass es in RAK immer nur eine einzige Verfasserangabe gab (die allerdings aus mehreren Teilen bestehen konnte), während wir in RDA häufig von mehreren
Verantwortlichkeitsangaben ausgehen. Im folgenden Beispiel sind es nicht weniger als drei Verantwortlichkeitsangaben: eine für den Autor, eine für die Übersetzer und eine für den Verfasser des
Nachworts.
Bestand eine RAK-Verfasserangabe aus mehreren Teilen, dann wurden die Teile jeweils mit einem Punkt abgetrennt; danach schrieb man groß weiter. Dies war eine Eigenheit der RAK, die im Widerspruch zur ISBD steht (übrigens: weiß zufällig jemand, wie es zu diesem Sonderweg kam?). In der ISBD ist ein Semikolon als Trennzeichen zwischen mehreren Veranwortlichkeitsangaben vorgesehen, und am Anfang jeder Verantwortlichkeitsangabe gilt die normale Groß-/Kleinschreibung. So ist es auch in RDA. Unser Beispiel sieht also mit Deskriptionszeichen so aus:
Die Verdammten : Roman / Jim Thompson ; aus dem Amerikanischen von Simone Salitter und Gunter Blank ; mit einem Nachwort von
Tobias Gohlis
Gemäß den Grundprinzipien von RDA wird weder etwas abgekürzt (also nicht "Amerikan.") noch etwas weggelassen - wir schreiben daher beide Übersetzer ab und nicht nur den ersten. In RAK galt außerdem das Prinzip der Parallelität zwischen Eintragungen und Verfasserangabe: Wer keine Eintragung erhielt, durfte auch nicht in der Verfasserangabe erscheinen. Die Angabe zum Nachwort wäre deshalb nach RAK weggelassen worden. In RDA gibt es keinen solchen Zusammenhang - die erfassten Verantwortlichkeitsangaben sind zunächst einmal unabhängig von den angelegten Beziehungen zu Personen, Familien und Körperschaften. Jedoch ist es empfehlenswert, auch die zugehörige Verantwortlichkeitsangabe zu erfassen, wenn man eine Beziehung anlegt (RDA 2.4.2.3 D-A-CH). In unserem Beispiel würde man eine Beziehung zu den Übersetzern machen (sie stehen auf der bevorzugten Informationsquelle und haben eine wichtige Funktion, d.h. sie sind Zusatzelement gemäß RDA 20.2.1.3 D-A-CH) und sollte deshalb auch die entsprechende Verantwortlichkeitsangabe erfassen. Den Verfasser des Nachworts würde man vermutlich eher nicht mit einer Beziehung berücksichtigen (es sei denn, das Nachwort ist sehr umfangreich). Es spricht aber nichts dagegen, die Verantwortlichkeitsangabe trotzdem zu erfassen. Dies ist sogar oft eine gute Lösung, wenn man Mitwirkende, zu denen man keine Beziehung anlegt, nicht ganz "unter den Tisch fallen" lassen möchte.
Nach RDA ist immer nur eine einzige Verantwortlichkeitsangabe als Kernelement verpflichtend. Aber welche? Die Formulierung bei RDA 2.4.2 hilft nicht wirklich weiter: "Wenn mehrere
Verantwortlichkeitsangaben, die sich auf den Haupttitel beziehen, in der Informationsquelle erscheinen, ist nur die zuerst erfasste erforderlich." Hängt es also davon ab, welche ich als
Katalogisierer zuerst abschreibe? In RDA 2.4.2.3 findet sich eine klarere Aussage: "Wenn nicht alle Verantwortlichkeitsangaben, die in der Informationsquelle bzw. den Informationsquellen
erscheinen, erfasst werden, geben Sie denjenigen den Vorzug, die die geistigen Schöpfer des intellektuellen oder künstlerischen Inhalts identifizieren. In Zweifelsfällen erfassen Sie die erste
Angabe." In unserem Beispiel ist also ganz klar die Angabe des Autors - "Jim Thompson" - die verpflichtend zu erfassende Verantwortlichkeitsangabe. Unsicher mag man bei Aufsatzbänden sein, bei
denen auch die Beiträger auf der Titelseite stehen. Diese sind zwar geistige Schöpfer - aber jeweils nur geistige Schöpfer des eigenen Aufsatzes und nicht des Ganzen. Deshalb würde ich hier den
Herausgebern oder Redakteuren den Vorrang geben. In der Regel werden diese auch zuerst genannt. Wahrscheinlich ist in den meisten Fällen die erste Verantwortlichkeitsangabe der Ressource auch
diejenige, die man zwingend erfassen muss.
Erfasst man mehrere Verantwortlichkeitsangaben, so soll deren Reihenfolge der Präsentation in der Ressource entsprechen (RDA 2.4.1.6). Manche Verantwortlichkeitsangaben stehen nicht auf der
bevorzugten Informationsquelle, sondern an einer anderen Stelle in einer Ressource. Auch diese kann man erfassen (RDA 2.4.2.2) und muss sie dann eben in einer sinnvollen Reihenfolge anschließen
(RDA 2.4.1.6). Wichtig ist, dass Verantwortlichkeitsangaben, die nicht von der bevorzugten Informationsquelle stammen, sondern beispielsweise von der Rückseite der Titelseite, trotzdem nicht in
eckige Klammern gesetzt werden. Dies würde man nur tun, wenn es sich um eine Angabe handelt, die von außerhalb der Ressource stammt (also ermittelt wurde). In eckige Klammern setzt man außerdem
eine erläuternde Funktionsangabe, wenn die Angabe in der Ressource unklar oder missverständlich wäre (RDA 2.4.1.7) - dies ist aber nur in seltenen Fällen nötig. Eckige Klammern werden außerdem
verwendet, wenn man ausnahmsweise doch einmal eine Verantwortlichkeitsangabe kürzen möchte - dazu später.
Manchmal gibt es für dieselbe Person, Familie oder Körperschaft mehrere Verantwortlichkeitsangaben an unterschiedlichen Stellen in der Ressource. Auf der Titelseite steht beispielsweise "Bund Deutscher Hebammen", auf der Rückseite der Titelseite aber "Herausgeber: Bund Deutscher Hebammen e.V.". In solchen Fällen sollte man (wie unter RAK auch schon) die Hierarchie der Informationsquellen beachten. Eine Angabe auf der bevorzugten Informationsquelle hat Vorrang - auch wenn vielleicht eine Angabe von einer anderen Stelle der Ressource ausführlichere Informationen bringt.
Dahinter steckt ein Grundprinzip von RDA: "Die Daten, die eine Ressource beschreiben, sollten widerspiegeln, wie sich die Ressource selbst darstellt" (RDA 0.4.3.4). Wenn also die Macher der Ressource entschieden haben, dass eine bestimmte Variante an der prominentesten Stelle stehen soll, dann haben wir dies zu akzeptieren und dürfen es nicht nach eigenem Gutdünken verändern. Denn wir sollen die Ressource abbilden, wie sie sich selbst präsentiert. Wie gesagt, das ist eigentlich nichts Neues und m.E. auch logisch. Dennoch scheint es in der Praxis öfter Unsicherheiten zu geben. Die ALA hat deshalb in der aktuellen Proposal-Runde einen sehr begrüßenswerten Vorschlag eingereicht, um die Regeln noch klarer zu formulieren (6JSC/ALA/42).
Wir hatten schon festgehalten, dass man bei Verantwortlichkeitsangaben normalerweise nichts kürzt oder weglässt, sondern alles abschreibt. Es gibt jedoch zwei optionale Weglassungen. Die eine
betrifft das Weglassen von unwesentlichen Informationen: "Kürzen Sie eine Verantwortlichkeitsangabe nur, wenn das ohne Verlust wesentlicher Informationen gemacht werden kann" (RDA 2.4.1.4). Die
Beispiele im Toolkit legen nahe, dass Personalangaben nicht zu den wesentlichen Informationen gehören. In den D-A-CH haben wir allerdings festgelegt, dass man nur bei umfangreichen
Verantwortlichkeitsangaben von dieser optionalen Weglassung Gebrauch machen darf - also bitte nicht grundsätzlich die Personalangaben weglassen wie unter RAK. Ein schönes Beispiel für eine
aufgrund der Personalangaben sehr umfangreichen Verantwortlichkeitsangabe ist das folgende Titelblatt, das ich schon einmal in einem anderen Blog-Beitrag gezeigt habe und das auch als Beispiel im Lehrbuch enthalten ist:
Hier halte ich es für empfehlenswert, die optionale Weglassung anzuwenden. Allerdings würde ich nur das Kleingedruckte weglassen; die akademischen Titel sollten trotzdem mit übernommen werden. Weglassungen von unwesentlichen Informationen werden nicht gekennzeichnet (auch nicht durch drei Punkte).
Eine optionale Weglassung gibt es auch bei Verantwortlichkeitsangaben, die mehr als drei Personen, Familien oder Körperschaften in derselben Funktion nennen (RDA 2.4.1.5). Auch diese Option darf
man aber gemäß D-A-CH nur bei umfangreichen Aufzählungen von Namen anwenden - wie etwa bei den Beiträgern für die folgende Festschrift:
Die ursprüngliche Regel war so, dass man bei einer Kürzung grundsätzlich nur den ersten Namen übernahm und alles andere wegließ. Nach einer Regelwerksänderung ist man mittlerweile flexibler, wenn man die optionale Weglassung anwendet: Den ersten Namen muss man zwingend übernehmen. Zusätzlich kann man aber auch noch beliebige weitere aus der Liste aufführen (z.B. eine weiter hinten stehende Person, die aus Sicht der Bibliothek besonders wichtig ist - z.B. ein Professor der eigenen Hochschule). In der deutschen Übersetzung ist dies leider im Regeltext noch nicht nachvollzogen; ich habe den Fehler gemeldet.
Die Auslassung wird auch hier nicht durch drei Punkte gekennzeichnet, sondern man beschreibt verbal, was man weggelassen hat. Dies wird immer in der eigenen Arbeitssprache gemacht (bei uns also auf Deutsch) und in eckige Klammern gesetzt. Wenn man im obigen Beispiel außer Madeleine Albright keinen weiteren Namen erfasst, könnte die Verantwortlichkeitsangabe so aussehen:
Madeleine Albright [und 57 andere]
In der Regel steht übrigens nicht explizit drin, dass man die weggelassenen Namen zählen muss (auch wenn es in den Beispielen so gemacht wurde). Folglich wäre auch dies erlaubt:
Madeleine Albright [und viele weitere]
Das Beispiel wäre übrigens auch ein Fall, wo man noch eine Rollenangabe in eckigen Klammern ergänzen könnte. Diese würde man jedoch in der Sprache der Ressource formulieren, also z.B. so:
[with contributions by] Madeleine Albright [und 57 anderen]
Aber m.E. ist die Ergänzung einer solchen Rollenangabe hier nicht zwingend - bisher haben wir das ja auch nicht gemacht.
Abschließend noch einige Worte zu den Interpunktionszeichen. Gemäß den Grundprinzipien von RDA werden vorhandene Satzzeichen im Normalfall übernommen. Stehen also beispielsweise zwischen mehreren Verfassern Schrägstriche, so schreibt man diese mit ab (stets ohne Leerzeichen davor und dahinter, vgl. RDA 1.7.3 D-A-CH). Gibt es jedoch zwischen den Namen keine Interpunktionszeichen (z.B. weil sie untereinander stehen), dann wird als Standardtrennzeichen gemäß angloamerikanischer Praxis ein Komma gesetzt. Ein Semikolon wie früher geht ja schon deshalb nicht mehr, weil dieses nun zur Abgrenzung mehrerer Verantwortlichkeitsangaben benötigt wird. Das Komma dürfte auch für unsere BenutzerInnen die beste Lösung sein - denn schließlich handelt es sich um Aufzählungen. In unserem "Konzernbilanzen"-Beispiel muss also hinter "Baetge" und "Kirsch" jeweils ein Komma ergänzt werden.
Manchmal reichen Kommas allerdings nicht aus, um die Zusammenhänge eindeutig und verständlich auszudrücken. Dann kann man zusätzlich noch Klammern oder Semikolon verwenden (RDA 2.4.1.5 D-A-CH). Angenommen, wir würden im "Konzernbilanzen"-Beispiel doch die vollständigen Personalangaben übernehmen (dies ist ja nicht verboten), dann würde ich das Kleingedruckte jeweils in Klammern setzen.
Und was wäre, wenn man in unserem Festschrift-Beispiel nicht nur Madeleine Albright übernehmen wollte, sondern noch einen oder mehrere andere Namen, z.B. Joschka Fischer und Hannes Swoboda? Auch hier würde man Kommas verwenden. Denn die senkrechten Striche sind keine Interpunktionszeichen, sondern grafische Gestaltungsmittel, die als Trennzeichen dienen - diese werden ignoriert (RDA 1.7.5).
So, das ist nun doch wieder ein sehr ausschweifender Drei-Minuten-Beitrag geworden, obwohl es mir eigentlich nur um die "Basics" ging. Ein weiteres Details zur Verantwortlichkeitsangabe (Nominalphrasen) habe ich in einem früheren Blog-Beitrag behandelt.
Heidrun Wiesenmüller
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J. Reeh (Dienstag, 25 August 2015 12:41)
Die Frage, die uns immer noch beschäftigt ist die, welchen Sinn es hat, 'Romane' in die Verantwortlichkeitsangabe (bei uns Kategorie 4000) zu schreiben, wenn diese gar nicht indexiert wird und sie demnach gar nicht recherchierbar ist für den Nutzer!?
Heidrun Wiesenmüller (Mittwoch, 26 August 2015 08:08)
Ich verstehe leider Ihre Frage nicht: Beziehen Sie sich auf das obige Beispiel von Jim Thompson (Die Verdammten : Roman)? Da ist "Roman" ja ein Titelzusatz und würde auch indexiert. Oder geht es um die (eher seltenen) Fälle, in denen Nominalphrasen als Teil von Verantwortlichkeitsangaben erfasst werden, s. den Blog-Beitrag:
http://www.basiswissen-rda.de/2015/01/29/neufassung-von-rda-2-4-1-8-nominalphrasen-in-der-verantwortlichkeitsangabe/
Insgesamt finde ich es immer etwas schwierig, damit zu argumentieren, ob etwas indexiert wird oder nicht. Denn dies ist ja nicht in Stein gemeißelt, sondern systemabhängig und beeinflussbar. Wenn man also den Eindruck hat, dass Informationen, die für die Suche wichtig sind (ob das bei etwas wie "Roman" überhaupt zutrifft, weiß nicht nicht), nicht indexiert werden, dann müsste man ggf. die Indexierung ändern.
Ich persönlich finde es auch sehr schade, dass in so vielen Systemen die Verantwortlichkeitsangaben nicht indexiert sind. Vielleicht wäre der Umstieg auf RDA eine gute Gelegenheit, über eine Änderung nachzudenken.
J. Reeh (Mittwoch, 26 August 2015 14:27)
Liebe Frau Wiesenmüller, sry dass ich mich so komisch ausgedrückt habe ;) ich meinte damit kein bestimmtes Bsp. und nicht den Begriff Roman... wollte damit einfach nur sagen, dass wenn man sich schon die Mühe macht z.B. alle genannten 15 Autoren in der Verantworlichkeitsangabe aufzuführen oder auch nur 7 oder 5 (und diese oder einen Teil davon nicht verknüpft), dass diese dann auch recherchierbar sein sollten. Sonst könnte man sich ja die ganze Arbeit sparen, wenn die Verantwortlichkeitsangabe gar nicht indexiert ist. VG
Heidrun Wiesenmüller (Mittwoch, 26 August 2015 14:34)
Ah, jetzt verstehe ich's - da bin ich auch etwas auf der Leitung gestanden ;-)
Ja, Sie haben völlig recht. Wie gesagt, mir ist es schon immer unklar gewesen, warum die Verfasserangabe vielfach nicht indexiert wird. Bisher hat man vielleicht noch argumentieren können, dass die in der Verfasserangabe genannten Personen etc. - wenn sauber nach RAK gearbeitet wurde - auch verknüpft sein mussten (bei DNB-Aufnahmen hat das aber schon bisher nicht gestimmt). Aber unter RDA kann es ohne Weiteres vorkommen, dass Namen nur in der Verantwortlichkeitsangabe vorkommen und keine Beziehung angelegt wird. Deshalb wäre es wirklich wichtig, die Verantwortlichkeitsangaben zu indexieren - dann steht zumindest die dort verwendete Namensform für die Freitextrecherche zur Verfügung.
Ina Krause (Dienstag, 08 September 2015 13:16)
Zum angefragten deutschen Sonderweg, nach dem Punkt groß zu schreiben: das gehört zur deutschen Orthographie, sofern es sich nicht um einen Abkürzungspunkt handelt. So wurde es mir jedenfalls in meinem RAK-Unterricht erklärt.
Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 08 September 2015 14:02)
Liebe Frau Krause, mir ging es weniger um das Großschreiben, sondern darum, warum RAK hier überhaupt einen Punkt vorgesehen hat, obwohl die ISBD ein Semikolon verlangt. Das ist mir wirklich ein Rätsel.
Karin Patzer (Donnerstag, 19 November 2015 20:10)
Wenn ein geistiger Schöpfer und eine sonstige Körperschaft vorliegen: Ist meine Annahme richtig, dass es eine Verantwortlichkeitsangabe für den geistigen Schöpfer gibt und eine zweite für die Körperschaft?
4000 Titel / Verantwortlichkeitsangabe 1 = Geistiger Schöpfer ; Verantwortlichkeitsangabe 2 = Sonstige Körperschaft
Aber wenn z. B. drei Geistige Schöpfer vorliegen, dann werden alle drei in einer Verantwortlichkeitsangabe aufgeführt und i.d. R. mit Komma oder Semikolon Leerzeichen getrennt?
4000 Titel / Verantwortlichkeitsangabe 1 = Geistiger Schöpfer 1, Geistiger Schöpfer 2, Geistiger Schöpfer 3
Ist meine Annahme richtig, dass folgende Erfassung falsch ist:
4000 Titel / Geistiger Schöpfer, sonstige Körperschaft
Ich bin krank zu Hause und kann deshalb nicht im Handbuch nachsehen. Dank und Gruß vom Prenzel' Berg
Heidrun Wiesenmüller (Donnerstag, 19 November 2015 21:03)
Liebe Frau Patzer,
als Faustregel kann man tatsächlich sagen, dass mehrere Personen bzw. Körperschaften mit gleicher Funktion in derselben Verantwortlichkeitsangabe erfasst werden, aber Personen bzw. Körperschaften mit unterschiedlicher Funktion in getrennten Verantwortlichkeitsangaben. Es gibt aber Einzelfälle, wo auch Personen/Körperschaften mit unterschiedlichen Funktionen grammatikalisch so verbunden sind, dass man sie gar nicht trennen kann - dann stehen sie also in derselben Verantwortlichkeitsangabe. Wenn Sie mir einen Scan von einem einschlägigen Beispiel schicken, schaue ich mir das gerne mal an.
Viele Grüße und gute Besserung
Heidrun Wiesenmüller
Karin Patzer (Freitag, 20 November 2015 17:14)
Liebe Frau Wiesenmüller, ganz herzlichen Dank! Das beruhigt mich ungemein. Die Einzelfälle sind mir bekannt und ich verstehe sie.
Es gibt in der UAG fR einzelne Meinungen, dass eine zweite Verantwortlichkeitsangabe nur dann erfasst wird, wenn die Körperschaften auf der Rückseite der Titelseite stehen. Die Körperschaften, die auf der Titelseite stehen werden dagegen in einer erfasst. Dort würden dann "gemischte Angaben" erfasst. Das heißt GS und SK werden gemeinsam in einer Verantwortlichkeitsangabe erfasst. Das ist ein Thema auf der nächsten Telko am 3.12.
Aber dann ist alles gut und SBB/ZDB haben auch richtig geschult :-). Ganz herzliche Grüße Ihre Karin Patzer
Tina Platzer (Freitag, 11 Dezember 2015 09:03)
Liebe Frau Wiesenmüller,
was passiert, wenn so gar keine Person oder Körperschaft recherchierbar ist? Was wird in die Verantwortlichkeitsangabe geschrieben? Gibt es dafür eine festgelegte Regel?
VG aus dem Norden
Heidrun Wiesenmüller (Freitag, 11 Dezember 2015 20:14)
Liebe Frau Platzer,
grundsätzlich ist es kein Problem, wenn eine Ressource keine Verantwortlichkeitsangabe besitzt - das kommt ja gar nicht so selten vor. Zwar ist die Verantwortlichkeitsangabe ein Kernelement, aber Kernelemente werden nach RDA 0.6.4 nur erfasst, wenn sie zutreffend und einfach ermittelbar sind. Wenn keine da ist, dann ist das Element nicht zutreffend. Gemäß RDA kann man - wenn man in der Ressource selbst nichts findet - noch in die unter RDA 2.4.2.2 genannten sonstigen Quellen nach RDA 2.2.4 schauen. Fingiert wird eine Verantwortlichkeitsangabe jedoch nicht. D.h. es gilt: Wo nichts zu finden ist, wird auch nichts erfasst.
Falls man aber doch eine Ahnung hat, wer verantwortlich ist, macht man eine Anmerkung zur Verantwortlichkeitsangabe. In RDA 2.17.3.3 ist ein einschlägiges Beispiel angegeben: "Manchmal Thomas Dekker zugeschrieben, wahrscheinlich stammt es aber von Robert Tofte". Vorgaben für die Form gibt es nicht.
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller
Tina Platzer (Freitag, 18 Dezember 2015 11:39)
Liebe Frau Wiesenmüller, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben uns sehr weitergeholfen.
Viele Grüße
Tina Platzer
Marie (Montag, 02 März 2020 15:20)
Sehr geehrte Frau Wiesenmüller,
vielen Dank für diesen schönen Beitrag. Für RDA-Anfänger ist er auf jeden Fall sehr hilfreich.
Eine Frage ist mir noch in den Sinn gekommen.
Ich beziehe mich mal auf das Beispiel aus Ihrem Lehrbuch "RDA Basiswissen". Dort gibt es eine Abbildung einer Titelseite, auf der als Titel steht "A David Lodge Trilogy". Darunter sind die Titel der drei enthaltenen Werke aufgeführt. An anderer Stelle taucht der Name David Lodge nicht mehr auf. Würde man den Namen trotzdem in einer Verantwortlichkeitsangabe aufführen, wenn er doch schon im Haupttitel auftaucht?
Herzliche Grüße
Heidrun Wiesenmüller (Dienstag, 03 März 2020 17:43)
Hallo,
nein, wenn der Name des Verfassers oder der Verfasserin bereits Teil des Haupttitels ist, dann wird nicht zusätzlich eine Verantwortlichkeitsangabe mit diesem Namen gemacht - dann würde man ja sozusagen eine Verantwortlichkeitsangabe erfinden, die gar nicht da steht.
Anders wäre es, wenn es auf dem Titelblatt hieße:
A David Lodge Trilogy
By David Lodge
Dann würde man das auch entsprechend abbilden.
Aber so etwas werden Sie kaum finden, weil eine solche Info in dem Fall ja gar nicht mehr nötig ist. In besagtem Beispiel gibt es auch keinen Herausgeber o.Ä., sodass tatsächlich gar keine Verantwortlichkeitsangabe vorhanden ist - dann wird auch keine erfasst.
Aber das ist auch nicht schlimm. Zwar ist die erste Verantwortlichkeitsangabe ein Kernelement, aber Kernelemente erfasst man ja nur, wenn sie *zutreffend* sind. Wenn keine da ist, ist das Element nicht zutreffend.
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller