Als erste unserer kleinen Hilfen für RAK-Umsteiger stellen wir eine Übersicht wichtiger Terminologieunterschiede zwischen dem alten und dem neuen Regelwerk bereit. Sie können das Dokument auf der Seite Umstiegshilfen herunterladen (oder klicken Sie einfach auf das Vorschaubild).
Zu beachten ist, dass es nur in seltenen Fällen eine genaue 1:1-Übereinstimmung zwischen dem RAK- und dem RDA-Terminus gibt, beispielsweise bei "Zusatz zum Sachtitel" (RAK) vs. "Titelzusatz" (RDA). Zumeist gibt es kleinere oder größere Unterschiede im Bedeutungsumfang der beiden Termini.
Ein Beispiel dafür: Die "Verantwortlichkeitsangabe" von RDA ist zwar die Entsprechung zur "Verfasserangabe" der RAK, doch ist die Verwendung der beiden Begriffe nicht ganz genau identisch. Gemäß
RAK bilden bei "von Peter Müller. Hrsg. von Sabine Meier" beide Teile zusammen die Verfasserangabe. In RDA hingegen betrachtet man diese Information nicht als eine,
sondern als zwei Verantwortlichkeitsangaben: Die erste lautet "von Peter Müller", die zweite "herausgegeben von Sabine Meier".
Heidrun Wiesenmüller
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