Vor einiger Zeit habe ich an dieser Stelle einen "Drei Minuten RDA"-Beitrag zu Filmen
gepostet. Dazu nun ein kleines Update: Die Themengruppe Werke - eine Unterarbeitsgruppe der AG RDA, der auch ich angehöre - hat sich vor kurzem mit zwei Aspekten aus dem Bereich Filme beschäftigt
und dazu D-A-CH-Erläuterungen verfasst. Diese werden von August 2015 an auch im RDA Toolkit abrufbar sein. Die erste Erläuterung betrifft die Verwendung der Beziehungskennzeichnung "Filmemacher",
die für einen bestimmten Typ von geistigen Schöpfern vorgesehen ist.
Nach RDA hat ein Film normalerweise keinen geistigen Schöpfer. Deshalb besteht der normierte Sucheinstieg für ein Filmwerk auch nur aus dem bevorzugten Titel des Werks (RDA 6.27.1.3 Ausnahme für
Bewegtbildwerke) und ggf. einem oder mehreren unterscheidenden Merkmalen. Eine Ausnahme stellen diejenigen Filme dar, in denen eine einzige Person alleine für alle wesentlichen Aspekte
verantwortlich ist - dann haben wir einen "Filmemacher" als geistigen Schöpfer. Die Themengruppe hat nun genauer definiert, wann dies der Fall ist. In guter alter RAK-Tradition haben wir auch
eine Zweifelsfallregelung eingebaut. Hier der Text der neuen Erläuterung beim Anhang I.2.1:
Filmemacher
Die Beziehungskennzeichnung "Filmemacher" wird verwendet, wenn die Funktionen Drehbuch, Regie, Produktion, Kameraführung und Schnitt in derselben Hand liegen. Die verantwortliche Person gilt dann als geistiger Schöpfer.
Bei modernen, insbesondere kommerziellen Filmproduktionen, die für ein größeres Publikum gedacht sind, wie z.B. bei Spielfilmen (auch Autorenfilmen) oder Dokumentarfilmen, kommt dies so gut wie nicht vor. Verwenden Sie stattdessen geeignete Beziehungskennzeichnungen aus Anhang I.2.2 bzw. I.3.
Anders ist es in speziellen Bereichen wie z.B. bei Filmaufnahmen für Forschung und Lehre, bei studentischen Projekten oder bei Amateurfilmen (z.B. Urlaubsfilmen, filmischen Dokumentationen von Familienfeiern etc.). Hier kann die oben beschriebene Situation durchaus vorkommen; verwenden Sie dann "Filmemacher" für die verantwortliche Person.
Verwenden Sie im Zweifelsfall die Beziehungskennzeichnung "Filmemacher" nicht.
Ein schönes Beispiel für einen solchen "Filmemacher"-Fall ist eine Aufnahme von Alkenvögeln auf Spitzbergen aus dem Bestand des ehemaligen Instituts für den Wissenschaftlichen Film in Göttingen (besten Dank an Rita Albrecht für dieses Fundstück!). Im Abspann wird nur eine einzige Person genannt.
Die zweite neue Erläuterung ist ebenfalls im Anhang I.2.1 angesiedelt und betrifft die Beziehungskennzeichnung "Drehbuchautor". Wie im ersten Blogbeitrag zum Thema Film beschrieben, darf "Drehbuchautor" nach dem jetzigen Stand von RDA eigentlich nur verwendet werden, wenn man das Drehbuch selbst katalogisiert, nicht aber, wenn man den Film katalogisiert (weil es eine Beziehungskennzeichnung für einen geistigen Schöpfer ist). Davon abweichend haben wir nun über ein entsprechendes D-A-CH eine sinnvollere Regelung festgelegt. Hier der Wortlaut:
Drehbuchautor
Verwenden Sie die Beziehungskennzeichnung "Drehbuchautor" (abweichend von ihrer Positionierung in Anhang I) nicht, wenn Sie ein Drehbuch katalogisieren. Verwenden Sie in diesem Fall "Verfasser" für den geistigen Schöpfer. Verwenden Sie "Drehbuchautor" nur dann, wenn Sie einen Film katalogisieren. Die Person ist in diesem Fall nicht geistiger Schöpfer, sondern gehört zu den sonstigen Personen, Familien und Körperschaften, die mit einem Werk in Verbindung stehen.
Wir werden außerdem per "Fast track" beantragen, dass der "Drehbuchautor" auch im RDA Toolkit von I.2.1 (Beziehungskennzeichnungen für geistige Schöpfer) nach I.2.2 (Beziehungskennzeichnungen für sonstige Personen, Familien und Körperschaften, die mit einem Werk in Verbindung stehen) verschoben wird.
Im Lehrbuch ist das Beispiel 13-37 "Ziemlich beste Freunde" (S. 227f.) von dieser Änderung betroffen. Bei Eric Toledano und Olivier Nakache könnte man nun nach der neuen Regelung zusätzlich zu
"Filmregisseur/-in" als zweite Beziehungskennzeichnung "Drehbuchautor/-in" ergänzen.
Heidrun Wiesenmüller
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Sprinz, Heidrun (Mittwoch, 06 Januar 2016 15:58)
Danke - sehr schön übersichtlich und nachvollziehbar.
Noch eine Frage zu FILM:
Der Kamera-Mann/die Kamera-Frau - welche Funktionsbezeichnung bekommt sie/er?
Passt "Bildregisseur" ?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße
Heidrun Sprinz
Heidrun Wiesenmüller (Mittwoch, 06 Januar 2016 17:09)
Ja, wenn es um den "bildgestaltenden Kameramann" (bzw. die bildgestaltende Kamerafrau) geht, würde ich "Bildregisseur" nehmen. Für einen bloßen "Kameraschwenker" passt das aber wohl nicht, und dafür scheint es derzeit auch keine spezifische Beziehungskennzeichnung geben. So jemanden würde ich als Mitwirkenden ansehen und den Namen dieses Elements als Beziehungskennzeichnung verwenden (wenn man überhaupt für eine solche Person eine Beziehung anlegen möchte... eine wichtige Funktion ist es sicher nicht). Zu den unterschiedlichen Bedeutungen von Kameramann vgl. Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Kameramann).
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller