Hier nun die angekündigte Kurzübersicht über Änderungen und Ergänzungen zu den D-A-CH-Anwendungsrichtlinien, die im Februar 2016 in das RDA Toolkit kommen. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine Auswahl handelt - weggelassen habe ich u.a. Änderungen aus dem Bereich Musik (weil ich mich hier einfach nicht gut genug auskenne) sowie relativ kleine Änderungen (z.B. Ergänzung von Beispielen). Eine ausgesprochen nützliche Übersicht sämtlicher Änderungen steht im RDA-Info-Wiki der DNB zur Verfügung (siehe dazu auch den Blog-Beitrag).
RDA 1.7.5 Symbole
Hier wurde eine Ausnahmeregelung ergänzt:
"Auf die Wiedergabe des Symbols/Zeichens mit den beschriebenen Methoden kann verzichtet werden, wenn es sich nur um ein Designelement handelt und dieses nicht in einem Titel oder einer Verantwortlichkeitsangabe, sondern an anderer Stelle (z.B. im Verlagsnamen) vorkommt. Geben Sie in diesem Fall das Symbol/Zeichen sinnvoll textuell wieder und verzichten Sie auf eine Kenntlichmachung (bspw. durch eckige Klammern oder eine Anmerkung)."
Ausgangspunkt dafür war der Tulipan Verlag, der das "u" in seinem Verlagsnamen in Form einer stilisierten Tulpe wiedergibt. Es liegt auf der Hand, dass es in solchen Fällen weder sinnvoll noch nötig ist, dies etwa in einer Anmerkung zu erläutern.
RDA 2.1 Grundlage für die Identifizierung einer Ressource
Diese wichtige AWR regelt, wann eine neue Beschreibung angelegt wird und wann nicht. Im Bereich der unveränderten Nachdrucke war schon bisher eine Ausnahmeregel für Pflichtexemplarbibliotheken vorgesehen: "Bibliotheken mit besonderen Bedürfnissen beim Nachweis ganz spezifischer unveränderter Nachdrucke (insbesondere die Nationalbibliotheken und die regionalen Pflichtexemplarbibliotheken) können von den im Folgenden dargestellten Regeln abweichen". Jedoch fehlte eine genaue Ausgestaltung, wie in solchen Fällen verfahren werden soll. Dies wurde nun folgendermaßen festgelegt:
"Wird gemäß der Ausnahmeregelung eine eigene Beschreibung für einen unveränderten Nachdruck erstellt, erfassen Sie zusätzlich zum Erscheinungsdatum das Herstellungsdatum und den Herstellungsort des Nachdrucks sowie fakultativ auch den Herstellernamen. Erfassen Sie die Druckzählung zusätzlich zur Ausgabebezeichnung. Diese kann ggf. fingiert werden. Es wird empfohlen, Beschreibungen, die nach dieser Ausnahmeregelung erstellt wurden, durch eine Anmerkung zur Manifestation (RDA 2.17) zu kennzeichnen."
RDA 2.2.2.3 Ressourcen, die aus bewegten Bildern bestehen
Hier wurde eine Ausnahmeregel ergänzt, die es ermöglicht, das Behältnis anstatt der DVD o.ä. als bevorzugte Informationsquelle zu verwenden, wenn die Scheibe offensichtlich nicht dafür geeignet ist. Diese Neuregelung habe ich in einem eigenen Blog-Beitrag vorgestellt.
RDA 2.3.2.4 Titel in mehreren Sprachen oder Schriften
Hintergrund der geänderten Erläuterung ist ein jetzt aufgeklärtes Missverständnis bei der Bestimmung von Haupt- und Paralleltiteln. Auch dies habe ich schon vor einer Weile in einem Blog-Beitrag erläutert.
RDA 2.3.2.6.1 Umfassende Beschreibung
Hier wurde früher auf eine Stelle in Kap. 25 (In Beziehung stehendes Werk) verwiesen. Jetzt geht die Verweisung auf eine Stelle in Kap. 27 (In Beziehung stehende Manifestation). Hintergrund dafür ist eine Regelwerksänderung an dieser Stelle; vgl. dazu den Blog-Beitrag zum Toolkit-Update vom April 2015.
RDA 2.3.2.9 Ressource ohne übergeordneten Titel
Hier gab es bisher eine Erläuterung, die sich darauf bezog, wie solche Dinge (mehrere Haupttitel, die zu den enthaltenen Werken gehören) im Format erfasst werden. Diese Erläuterung hat verschiedentlich zu Missverständnissen geführt - ich habe es hier im Blog im Zusammenhang mit der Rezension von Frau Payer diskutiert. Da der Versuch einer Neuformulierung nicht zum gewünschten Erfolg führte, wurde schließlich entschieden, die Erläuterung ersatzlos zu streichen.
RDA 2.4.2.3 Erfassen von Verantwortlichkeitsangaben, die sich auf den Haupttitel beziehen
Auch diese D-A-CH-Änderung wurde dadurch ausgelöst, dass die bisherige Formulierung zu Verwirrung und Unsicherheiten führte; ich habe das vor einiger in einem Blog-Beitrag beschrieben. An der problematischen Stelle lautet der Text jetzt:
"Darüber hinaus wird empfohlen, immer dann, wenn eine Beziehung zu einer verantwortlichen Person, Familie oder Körperschaft angelegt wird, auch die zugehörige Verantwortlichkeitsangabe oder eine entsprechende Anmerkung zur Verantwortlichkeitsangabe gemäß RDA 2.17.3 zu erfassen, sofern der Zusammenhang nicht aus einer anderen Stelle in der Beschreibung deutlich wird."
Allerdings sehe ich gerade, dass bei der Umarbeitung der Satz "Fakultativ können Sie auch Verantwortlichkeitsangaben oder Anmerkungen zur Verantwortlichkeitsangabe gemäß RDA 2.17.3 erfassen, ohne dass eine entsprechende Beziehung angelegt wird" entfallen ist. Das ist vermutlich ein Versehen (zumindest war die Streichung von mir nicht intendiert, als ich die Änderung eingebracht habe). Aber im April-Release sollen ohnehin noch einige Beispiele ergänzt werden, die den Fall "der Zusammenhang wird aus einer anderen Stelle in der Beschreibung deutlich" illustrieren. Bei dieser Gelegenheit kann dann auch der gestrichene Satz nochmals geprüft und ggf. wieder eingefügt werden.
RDA 2.5.2.1 Ausgabebezeichnung: Geltungsbereich
Wie bereits in einem eigenen Blog-Beitrag berichtet, wird "Lizenzausgabe" künftig als normale Ausgabebezeichnung betrachtet.
RDA 2.8.2.3 Erfassen des Erscheinungsortes
Es wurden Erläuterungen für Erscheinungsorte bei Imprints sowie für den Umgang mit Ortsteilen ergänzt (vgl. dazu den einschlägigen Blog-Beitrag).
RDA 2.8.4.1 Verlagsname: Geltungsbereich
Die Erläuterung zu Hochschulschriften wurde geändert: "Ist bei einer Hochschulschrift weder ein kommerzieller Verlag noch eine verlegende Körperschaft genannt, so wird kein Verlagsname angegeben", d.h. das Element "Verlagsname" bleibt in diesen Fällen unbesetzt (vgl. dazu auch den Blog-Beitrag).
Außerdem gibt es an dieser Stelle eine nützliche neue Erläuterung zu modernen Drucken:
"Ein Hersteller oder ein Vertrieb kann zusätzlich die Funktion eines Verlags einnehmen, auch wenn er sich nicht mit einem Wort oder einer Phrase bezeichnet, die für einen Verlagsnamen charakteristisch ist. Ein in der Ressource genannter Vertriebs- oder Herstellername kann deshalb als Verlag aufgefasst werden, wenn in der Ressource kein eindeutiger Verlagsname genannt ist und Vertriebs- oder Herstellername in der Ressource sich an einer für die Veröffentlichungsangabe üblichen Informationsquelle befindet."
Als Beispiel wird ein italienischer Band verwendet, bei dem auf der Titelseite "Stamperia Sammarcelli" steht und sonst kein Verlag genannt ist - dann wird "Stamperia Sammarcelli" als Verlagsname angegeben. Dies scheint mir in der Tat sehr plausibel.
RDA 2.8.4.3 Erfassen von Verlagsnamen
Hier wurden Erläuterungen für verschiedene Fälle ergänzt (Logos, Selbstverlage, Imprints, Personennamen neben Verlagsnamen). Vgl. dazu den ausführlichen Blog-Beitrag.
RDA 2.15.1.7 Erläuterung (zum Identifikator einer Manifestation)
Das Regelwerk sieht hier vor, dass immer dann, wenn eine Ressource mehrere Identifikatoren derselben Art besitzt (z.B. mehrere ISBNs), diese zwingend durch eine nachgestellte Erläuterung kommentiert werden müssen. Bei unterschiedlichen Bindearten mag dies für Erwerbungszwecke noch sinnvoll sein; in anderen Fällen (z.B. 10-stellige und 13-stellige ISBN oder eine "deutsche" und eine "amerikanische" ISBN) erschließt sich nicht wirklich, warum man diesen Aufwand treiben sollte. Nach einer Diskussion auf der letzten Sitzung der AG RDA wurde entschieden, dass solche Erläuterungen grundsätzlich fakultativ sind. Dazu wurde eine entsprechende Anwendungsregel ergänzt.
Es ist geplant, einen Fast track bzw. ein Proposal einzubringen, um auch den Regelwerkstext entsprechend zu ändern. Dazu würde es wohl genügen, den ersten Satz der Regelwerksstelle um einen Halbsatz zu ergänzen: "If the resource has more than one identifier of the same type, record a brief qualification after the identifier, if considered important for identification or access."
RDA 3.1.4 Ressourcen, die aus mehreren Datenträgertypen bestehen
Die Erläuterung zu Begleitmaterial wurde an mehreren Stellen überarbeitet. Besonders wichtig ist mir die Ergänzung des folgenden Satzes: "Für Begleitmaterial, das den Inhaltstyp "Text" aufweist, ist über die Umfangsangabe nach RDA 3.4.5 hinaus die Anzahl der Einheiten und ein einleitender, spezifischer Begriff (z.B. "Booklet" oder "Beiheft") anzugeben." Entsprechend wurde auch ein Beispiel korrigiert: Bisher stand dort "+ 1 Band", jetzt heißt es "+ 1 Beiheft" (dahinter jeweils noch die Seitenzahl in Klammern).
RDA 3.4.1.3 Erfassen des Umfangs
Gemäß der RDA-Grundregel wird der Umfang einer Ressource als Kombination aus einer Zahl und einer Einheit angegeben, wobei als Einheit normalerweise der Datenträgertyp verwendet wird, also z.B. "1 Online-Ressource". Eine Alternative ermöglicht es jedoch, statt des Datenträgertyps einen anderen Begriff zu verwenden. In den D-A-CH war bereits festgelegt, dass wir diese für die Datenträgertypen "Audiodisk", "Videodisk", "Computerdisk-Cartridge" und "Computerdisk" anwenden. Die Liste wurde nun noch um die Datenträgertypen "Computerchip-Cartridge" und "Speicherkarte" erweitert. Unsere Benutzer werden es uns danken!
In der zugehörigen Erläuterung gibt es eine Liste der spezifischen Begriffe, die statt der Datenträgertypen zu benutzen sind. Neu hinzugekommen sind dort "SD-Karte" und "microSD-Karte" (statt "Speicherkarte") sowie "USB-Stick" (statt "Computerchip-Cartridge"). Damit ist dann auch geklärt, was ein Computerchip-Cartridge eigentlich ist. Und wer jetzt rätselt, was ein Computerdisk-Cartridge ist - eine Diskette ;-)
RDA 6.2.2.9 Erfassen des bevorzugten Titels für einen Teil oder mehrere Teile eines Werks
Hier wird nun auf die neue Erfassungshilfe für Teile von Werken (EH-W-02) hingewiesen.
RDA 6.11.1.3 Erfassen der Sprache der Expression
Die Anwendungsregel besagt, dass man die Sprache(n) der Expression mit den ISO-Sprachcodes angibt. Ergänzt wurde nun der explizite Hinweis, dass auch angegeben wird, wenn es sich nicht um sprachgebundenes Material handelt - beispielsweise bei einer Audio-CD mit Instrumentalmusik oder einem Bildband, in dem nur Abbildungen enthalten sind (Hinweis: Titelseiten, Labels auf der Ressource etc., die natürlich Text enthalten, werden dabei nicht berücksichtigt). Man verwendet dann den Code "zxx" (für "kein linguistischer Inhalt") Auch wenn man die Sprache der Ressource nicht bestimmen kann, gibt man dies durch den entsprechenden Code an ("und" für "undetermined").
RDA 7.2.1.3 Erfassen der Art des Inhalts
Die "kurze Liste" mit normierten Begriffen zur Erfassung der Art des Inhalts wurde um die Termini "Comic" und "Hörbuch" erweitert.
RDA 7.17.1.3 Erfassen des Farbinhalts
Seit einer Regeländerung im vergangenen Jahr erfasst man nach der Grundregel entweder "monochrom" oder "polychrom" - gewiss keine benutzerfreundliche Terminologie. Zum Glück gibt es eine Alternative, die es ermöglicht, stattdessen ein anderes Vokabular zu verwenden. Wir haben nun in einer neuen Anwendungsregel festgelegt, dass die Alternative genutzt wird. Wir verwenden die Begriffe "farbig" oder "schwarz-weiß".
RDA 9.2.2.11.1 Nachnamen mit separat geschriebenen Präfixen
Hier hieß es bisher, dass die Präfix-Regeln für deutsche Namen in RDA F.11.6 nicht angewendet werden, sondern stattdessen die Erfassungshilfe EH-P-05 gilt. Hintergrund dafür war eine Abweichung zwischen unserer bisherigen Präfix-Praxis und RDA. Diese konnte jedoch im vergangenen Jahr per Fast track beseitigt werden, sodass keine Ausnahmeregel mehr benötigt wird.
RDA 11.7 Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung
Die Liste der Begriffe, die zur Kennzeichnung einer Körperschaft verwendet werden können, wurde um "Projekt" ergänzt. Sie besteht nun aus den folgenden sechs Begriffen: Körperschaft, Firma, Künstlervereinigung, Musikgruppe, Projekt und Veranstaltung.
RDA 25.1 In Beziehung stehendes Werk
RDA 27.1 In Beziehung stehende Manifestation
Die Erläuterungen zur Erfassung von einzelnen Teilen einer Zusammenstellung oder mehrteiligen Monografie in Form einer strukturierten Beschreibung wurden von 25.1 (bzw. 25.1.1.3) nach 27.1 (bzw. 27.1.1.3) verschoben und bei dieser Gelegenheit auch leicht überarbeitet. Hintergrund für die Verschiebung ist die oben bei RDA 2.3.2.6.1 bereits erwähnte Regelwerksänderung.
Puh, das war nun doch eine ziemlich lange Liste... ich bin ganz erschöpft!
Heidrun Wiesenmüller
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