Blog-Beiträge zu "Drei Minuten RDA"
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Drei Minuten RDA: Beziehungskennzeichnungen (Anhang I)
Ich bin gefragt worden, ob ich nicht mal was zu den Beziehungskennzeichnungen in Anhang I bloggen könnte - das kann ich gerne tun. Insgesamt kommen die Beziehungskennzeichnungen bei Katalogisiererinnen und Katalogisierern recht gut an, wie ich aus meinen Fokusgruppengesprächen weiß. Eine Kollegin sagte jüngst: "Es macht richtig Spaß, sich eine Beziehungskennzeichnung auszusuchen!" Es gibt allerdings auch einige ziemlich fiese Fallstricke in diesem Bereich. Aber fangen wir von vorne an: Wo findet man eigentlich die benötigten Informationen im Toolkit?
Drei Minuten RDA: Beispiele im Regelwerk
Bei einem der Fokusgruppengespräche, die ich derzeit führe (vgl. den Blog-Beitrag), kamen wir auf die optionale Weglassung bei Verantwortlichkeitsangaben mit mehr als drei Personen etc. in gleicher Funktion RDA 2.4.1.5). Jemand fragte: "Schreibt man da jetzt eigentlich 'und ... andere' oder 'und ... weitere'?" Die Beispiele in der deutschen Übersetzung (siehe Screenshot) sind uneinheitlich: Einmal heißt es "[und sechs weitere]" und einmal "[und 4 andere]". Übrigens steht im Englischen in beiden Fällen "others" ("[and six others]" bzw. "[and 4 others]"). Aber ich finde es gar nicht schlecht, dass die deutsche Übersetzung hier zwei unterschiedliche Varianten zeigt - denn dadurch wird deutlich, dass es sich eben nicht um eine normierte Formulierung handelt, die man exakt kopieren müsste. Vielmehr kann man es machen, wie man will, also sozusagen "halten wie ein Dachdecker" (zur Herkunft der Redewendung siehe Wikipedia). Frau Horny und ich fanden "und andere" im Deutschen gefälliger als "und weitere", weshalb wir im Lehrbuch diese Variante vorgezogen haben.
Drei Minuten RDA: Gesetzeskommentare
Zu den Dingen, die uns bei RDA besondere Bauchschmerzen bereitet haben, gehören die Gesetzeskommentare. Mit diesem Publikationstyp war eine Reihe schwieriger Fragen verbunden - u.a. musste geklärt werden, in welchen Fällen bei Neuauflagen von einem neuen Werk auszugehen ist. Die Themengruppe Juristische Werke hat sich intensiv mit den Gesetzeskommentaren beschäftigt und für die April-Sitzung der AG RDA einen Vorschlag eingebracht, der mit leichten Modifikationen übernommen wurde. Ende April konnte dann eine aktualisierte und erweiterte Fassung der Schulungsunterlage zu den Juristischen Werken (Modul 6J) im RDA-Info-Wiki veröffentlicht werden. Das umfangreiche Kapitel 3 der PDF-Version befasst sich mit den Gesetzeskommentaren. In der Folienversion gibt es zu den sehr gut ausgewählten Beispielen auch Scans, von denen ich im Folgenden einige zeige. Ganz herzlichen Dank an die Kolleginnen von der Themengruppe, die sehr viel Zeit und Mühe in diese knifflige Materie investiert haben!
Drei Minuten RDA: Zusammenstellender
Im SWB haben wir vor kurzem festgestellt, dass die Beziehungskennzeichnung "Zusammenstellender" (bei uns implementiert mit Gendering: "ZusammenstellendeR") häufig falsch verwendet wird - vermutlich ist es in anderen Verbünden und Bibliotheken nicht anders. Mit dem folgenden "Drei Minuten RDA"-Beitrag möchte ich deshalb für etwas Aufklärung sorgen.
Drei Minuten RDA: Groß- und Kleinschreibung bei Verlagen
Ein Grundprinzip von RDA ist bekanntlich das Übertragen, also das vorlagegetreue Abschreiben von Angaben, die sich auf der Ressource befinden. Die Groß- und Kleinschreibung ist davon allerdings explizit ausgenommen: Hier gilt gemäß RDA 1.7.2 der Anhang A (für das Deutsche außerdem der Duden, vgl. RDA 1.7.2 D-A-CH). Gerade bei Verlagsnamen scheinen einige Unsicherheiten zur RDA-gerechten Groß- und Kleinschreibung zu bestehen; deshalb hier nun ein "Drei-Minuten-RDA"-Beitrag zu diesem Thema.
Update: Paralleltitel
Im März dieses Jahres habe ich einen "Drei-Minuten-RDA"-Beitrag zu Paralleltiteln geschrieben, in dem ich u.a. ausführte:
"Interessanterweise ist das Kriterium dafür, welche Fassung zum Haupttitel gemacht wird, nicht ganz identisch mit dem, was wir von RAK gewohnt sind: Entscheidend ist nicht die Präsentation auf der Titelseite, sondern die Sprache, in der der Hauptteil der Ressource verfasst ist. Hat man beispielsweise einen Aufsatzband mit Beiträgen in zwei Sprachen vor sich, dann muss man prüfen, welche davon den größeren Umfang im Band ausmacht, und den dazu passenden Titel als Haupttitel erfassen (RDA 2.3.2.4)."
Diese These widerrufe ich hiermit öffentlich, denn sie beruht leider auf einem Missverständnis der - freilich auch recht sperrig formulierten - Regelwerksstelle 2.3.2.4. Hier ist sie noch einmal im Volltext:
Update: Neue Regelung für echte Hochschulschriften
Anfang November hatte ich bereits ein Update zu Änderungen bei Hochschulschriften gepostet und dort darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche D-A-CH-Regelung für den Verlag bei echten Hochschulschriften nochmals geändert werden muss. Geplant war zunächst gewesen, als Verlag die Hochschule anzugeben. Im folgenden Beispiel wäre also das Element 2.8.4 Verlagsname mit "Eberhard Karls Universität Tübingen" gefüllt worden. Dies stieß jedoch auf juristische Bedenken, weshalb das entsprechende D-A-CH geändert werden muss.
Update: Änderungen bei echten Hochschulschriften
Vor einiger Zeit habe ich einen "Drei Minuten RDA"-Beitrag zum Thema Verlag bei echten Hochschulschriften gepostet. Damals hatte ich darauf hingewiesen, dass
im Hochschulschriftenvermerk die Hochschule nicht gemäß der vorliegenden Form angegeben wird, sondern in der Form ihres normierten Sucheinstiegs. Mit dem Toolkit-Update vom Oktober gab es
hier eine Änderung, auf die ich schon im entsprechenden Blog-Beitrag hingewiesen
hatte: Die
Hochschule wird nunmehr doch in der Form der Informationsquelle erfasst. Hier die entsprechende Stelle aus dem D-A-CH zu 7.9:
Drei Minuten RDA: Verantwortlichkeitsangaben
Ich habe mich in den letzten Wochen mit so vielen extrem schwierigen RDA-Fragen beschäftigt (man merkt, dass wir bei der Vorbereitung des Umstiegs langsam zum Bodensatz kommen...), dass ich zur Abwechslung mal wieder einen Drei-Minuten-Beitrag zu einem vergleichsweise einfachen Thema schreiben muss. Deshalb geht es heute um Verantwortlichkeitsangaben - und zwar um solche, die sich auf den Haupttitel beziehen (RDA 2.4.2). Daneben gibt es weitere Typen von Verantwortlichkeitsangaben, z.B. solche, die sich auf eine Ausgabebezeichnung (RDA 2.5.4) oder auf den Titel der Reihe (RDA 2.12.6) beziehen. Über parallele Verantwortlichkeitsangaben habe ich schon einmal etwas in einem anderen Drei-Minuten-Beitrag (Paralleltitel und das restliche "parallele Universum") geschrieben.
Aufsatz zu Altdaten - zugleich Update von "Drei Minuten RDA: Pseudonyme"
Vor einigen Tagen ist Heft
2/2015 der Open-Access-Zeitschrift o-bib erschienen. Enthalten ist
u.a. die ausformulierte Fassung meines Vortrags Der RDA-Umstieg in Deutschland: Herausforderungen für das Metadatenmanagement. Diesen hatte ich im Dezember 2014 auf einem Symposium der HdM
gehalten (vgl. dazu auch den entsprechenden Blogbeitrag). Für die Textfassung habe ich einiges noch etwas genauer ausgearbeitet, u.a. die
Frage, wie die Umarbeitung der Pseudonym-Datensätze mit maschinellen Mitteln unterstützt werden könnte.
Drei Minuten RDA: Sprache der Expression vs. Sprache des Inhalts
Eine der Klagen meiner Studierenden über RDA ist, dass manche Elemente nur schwer auseinanderzuhalten sind, schon weil ihre Namen so ähnlich klingen. Ein gutes Beispiel dafür sind die beiden
Elemente "Sprache der Expression" (RDA 6.11) und "Sprache des Inhalts" (RDA 7.12). Auch die Definitionen helfen nur bedingt weiter, um den Unterschied zu verstehen:
Drei Minuten RDA: Bildbände
Mittlerweile ist der größte Teil der offiziellen Schulungsunterlagen in einer ersten Fassung im RDA-Info-Wiki veröffentlicht worden (Achtung, es ist damit zu rechnen, dass es in manchen Fällen noch Korrekturen und Aktualisierungen geben wird). Im Modul 5A (Aufbauwissen Katalogisierung: Monografien) gibt es auch eine Schulungsunterlage zum Thema "Bildbände, Kunst- und Ausstellungsmaterialien", in die ich - unterstützt von den Mitgliedern der Themengruppe Kunst - viel Arbeit und Herzblut investiert habe. Ich nütze die Gelegenheit, um an dieser Stelle die wichtigsten Punkte zum Thema "Bildbände nach RDA" zusammenzufassen.
Drei Minuten RDA: Filme (Update)
Vor einiger Zeit habe ich an dieser Stelle einen "Drei Minuten RDA"-Beitrag zu Filmen
gepostet. Dazu nun ein kleines Update: Die Themengruppe Werke - eine Unterarbeitsgruppe der AG RDA, der auch ich angehöre - hat sich vor kurzem mit zwei Aspekten aus dem Bereich Filme beschäftigt
und dazu D-A-CH-Erläuterungen verfasst. Diese werden von August 2015 an auch im RDA Toolkit abrufbar sein. Die erste Erläuterung betrifft die Verwendung der Beziehungskennzeichnung "Filmemacher",
die für einen bestimmten Typ von geistigen Schöpfern vorgesehen ist.
Drei Minuten RDA: Filme
Jüngst bin ich gefragt worden, wer denn eigentlich der geistige Schöpfer eines Films sei - der Regisseur vielleicht? Oder der Drehbuchschreiber? Tatsächlich geht RDA nur in seltenen Fällen davon
aus, dass man bei Filmen einen geistigen Schöpfer im normalen Sinn identifizieren kann. Das ist dann der Fall, wenn eine Person praktisch im Alleingang für den gesamten Film verantwortlich ist.
Dann wird die Beziehungskennzeichnung "Filmemacher" aus Anhang I.2.1 vergeben. Bei normalen Bibliotheksmaterialien dürften derartige Produktionen nur höchst selten vorkommen, aber auf Youtube
findet man sicher zahllose Beispiele dafür.
Drei Minuten RDA: Paralleltitel und das restliche "parallele Universum"
Beschäftigen wir uns heute mal ein bisschen mit Paralleltiteln. Liegen Titelfassungen in unterschiedlichen Sprachen vor, so wird eine davon zum Haupttitel (RDA 2.3.2) bestimmt - die übrigen sind Paralleltitel (RDA 2.3.3). Interessanterweise ist das Kriterium dafür, welche Fassung zum Haupttitel gemacht wird, nicht ganz identisch mit dem, was wir von RAK gewohnt sind: Entscheidend ist nicht die Präsentation auf der Titelseite, sondern die Sprache, in der der Hauptteil der Ressource verfasst ist. Hat man beispielsweise einen Aufsatzband mit Beiträgen in zwei Sprachen vor sich, dann muss man prüfen, welche davon den größeren Umfang im Band ausmacht, und den dazu passenden Titel als Haupttitel erfassen (RDA 2.3.2.4). Oft genug funktioniert dieses Kriterium freilich nicht, weil die Sprachen ungefähr im selben Umfang vertreten sind oder weil es zu aufwendig wäre, die Sprache mit dem größten Umfang zu ermitteln. Dann wählt man denjenigen Titel als Haupttitel, der durch das Layout hervorgehoben ist oder der von der Reihenfolge her zuerst kommt. [Nachtrag vom 20.12.2015: Hier war ich einem Missverständnis aufgesessen, lesen Sie dazu das Update).
Drei Minuten RDA: Beziehungen zu Familien
Familien kamen in unserer bisherigen Erschließung nur als Themen - also im Bereich der Sacherschließung - vor: Beispielsweise wurden Bücher über die Fugger mit dem RSWK-Schlagwort "p.Fugger <Familie>" versehen. In RDA hingegen scheinen Familien allgegenwärtig: Eine Suche nach "Familie" im Regelwerk ergibt 261 Treffer, und immer wieder liest man die Formulierung "eine Person, eine Familie oder eine Körperschaft". FRBR kannte diese 'Dreifaltigkeit' noch nicht und beschränkte sich bei den Entitäten der Gruppe 2 auf Personen und Körperschaften. Die Entität "Familie" wurde erst in den Functional Requirements for Authority Records (FRAD) eingeführt und von dort nach RDA übernommen.
Drei Minuten RDA: Auflagen, die eigentlich Drucke sind
Heute will ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein kleines, aber nichtsdestoweniger interessantes Detail im Bereich der Ausgabebezeichnung lenken. In RDA 2.5.2.1 heißt es: "Beachten Sie, dass in einigen Sprachen derselbe Terminus oder dieselben Termini verwendet werden können, um sowohl die Ausgabe als auch den Druck zu bezeichnen" (s.a. den folgenden Screenshot aus dem RDA Toolkit).
Drei Minuten RDA: Pseudonyme
Ein Bereich, in dem RDA deutliche Neuerungen mit sich bringt, sind die Pseudonyme. Das Thema wurde zwar schon in der ersten Phase des RDA-Umstiegs geschult, aber ich denke, es schadet nichts, sich hier noch einmal Gedanken darüber zu machen. In der RAK-Welt waren wir es gewöhnt, für jede reale Person nur einen einzigen Normdatensatz anzulegen, auch wenn diese ein Pseudonym besitzt. Nach bestimmten Regeln wurde entschieden, ob der wirkliche Name oder das Pseudonym als Ansetzungsform zu verwenden war; der jeweils andere Name wurde als Verweisungsform erfasst. RDA hat hier eine ganz andere Sicht, weil es "Person" auf eine für uns ungewohnte Weise definiert (RDA 8.1.2):
Drei Minuten RDA: Künftig mehr Verfasserwerke
Aus der RAK-Welt sind wir es gewöhnt, Publikationen je nach ihrer Haupteintragung in Verfasser-, Urheber- und Sachtitelwerke einzuteilen. RDA verwendet den Begriff "Haupteintragung" nicht mehr und hat auch keine speziellen Termini für die besagte Dreiteilung. Diese ist aber dennoch nicht verschwunden: Das "Verfasserwerk" der RAK entspricht in RDA der Situation, dass der erste geistige Schöpfer eines Werks ein Mensch ist. Das Pendant zum "Urheberwerk" ist, wenn der erste geistige Schöpfer eine Körperschaft ist. Und dem "Sachtitelwerk" entspricht es, wenn es gar keinen geistigen Schöpfer gibt. RAK-Umsteiger müssen sich nun daran gewöhnen, dass es künftig deutlich mehr Verfasserwerke gibt als bisher.
Drei Minuten RDA: Herausgeber und Redakteure
Als ich noch RAK unterrichtet habe, gehörte das Thema Herausgeber und Redakteure zu den Bereichen, die sich die Studierenden besonders schlecht merken konnten - es war auch wirklich etwas kompliziert. Grundsätzlich wird ein Herausgeber nach RAK berücksichtigt, aber dann kommen die vielen Ausnahmen ins Spiel: Immer nur einer (was natürlich in der Praxis oft genug - und ganz zu Recht - nicht mehr befolgt worden ist), bei Verfasserwerken nur unter bestimmten Bedingungen, und ein Redakteur nur, wenn nicht schon ein Herausgeber berücksichtigt wurde. Puh! Im Vergleich dazu ist die große Liberalität von RDA eine echte Verbesserung: "Begrenzungsregeln" wie in RAK gibt es bei den Beziehungen (ehemals: Eintragungen) nicht. Wenn Sie wollen, können Sie also jeden Herausgeber und Redakteur berücksichtigen, den Sie in der Ressource genannt finden - und natürlich auch mehrere davon.
Drei Minuten RDA: Verlag bei echten Hochschulschriften
Unter der neuen Rubrik "Drei Minuten RDA" werde ich in loser Folge interessante Regelungen aus RDA und den deutschsprachigen Anwendungsrichtlinien D-A-CH vorstellen - bunt gemischt aus allen Bereichen des Regelwerks.
Diesmal werfen wir einen Blick auf echte Hochschulschriften, also die Fassungen, wie sie zur Prüfung eingereicht wurden. Das Beispiel links stammt vom Hochschulschriftenserver TOBIAS-lib aus Tübingen. Nach RAK bestand der Erscheinungsvermerk bei einer solchen echten Hochschulschrift nur aus dem Erscheinungsjahr. Man gab weder einen Erscheinungsort noch einen Verlag an. Eigentlich logisch, oder? Eine echte Hochschulschrift ist doch nicht in einem Verlag erschienen! RDA sieht das jedoch anders: Bei jeder veröffentlichten Ressource wird auch eine sogenannte Veröffentlichungsangabe (RDA 2.8) erfasst. Diese besteht aus dem Erscheinungsort, dem Verlagsnamen und dem Erscheinungsdatum. Auch eine echte Hochschulschriften gilt als veröffentlicht - unsere Online-Dissertation ist ja für die ganze Welt frei zugänglich. Wenn die Dissertation veröffentlicht wurde, muss sie folglich in der Logik von RDA auch einen Verlag haben.