Blog-Beiträge zu "Frage und Antwort"
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Frage und Antwort: Interviews, aufgezeichnete Erinnerungen, Ghostwriter
Gestern erreichte mich folgende Frage: "Wie sieht es bei "Interviews" oder "Gesprächen" mit den geistigen Schöpfern aus? Konkret haben wir folgenden Fall vorliegen. Der Titel lautet:
Dem Leben ins Gesicht gelacht : Gespräche mit Olaf Köhne und Peter Käfferlein / Liselotte Pulver
Liselotte Pulver haben wir als ersten geistigen Schöpfer angesehen mit der Beziehungskennzeichnung "Interviewter". Ist das richtig so? Und sind die beiden Interviewer weitere geistige Schöpfer?"
"Als Manuskript gedruckt" und "Nicht für den Austausch"
Vor kurzem wurde ich gefragt, wie eigentlich die Angabe "Als Manuskript gedruckt" unter RDA zu behandeln sei. Unter RAK war dies bekanntlich eine Ausgabebezeichnung, die auch in § 141 als Beispiel angeführt wurde:
Datenschutz in der Verantwortlichkeitsangabe
Kurz nacheinander erreichten mich nicht weniger als drei Anfragen zum selben, offenbar sehr akuten Thema aus dem SWB und dem hbz. Es geht um die Verantwortlichkeitsangaben von echten Hochschulschriften. Nicht selten finden man darin nicht nur den Geburtsort, sondern auch das exakte Geburtsdatum der Verfasserin oder des Verfassers angegeben, z.B. in dieser Form:
vorgelegt von
[Vorname Nachname]
geboren am [XX.XX.XXXX]
in [Geburtsort]
Übertragen: Kursivsetzung und einfache Anführungszeichen
Dieser Tage erreichten mich zwei interessante Fragen zum Thema Übertragen. Die erste Frage war: "Ist es nach RDA auch erlaubt, Elemente in Titeln, die vom Verlag kursiv gedruckt wurden, bei der Wiedergabe in Anführungszeichen zu setzen, um diesen Sachverhalt deutlich zu machen?" Eins der von der Fragestellerin mitgelieferten Beispiele war der folgende Aufsatztitel:
Die sogenannte nota accusativi im biblischen Hebräisch
Weitere typische Fälle sind Titel, welche andere Titel zitieren - die zitierten Titel sind dann häufig kursiv gesetzt. In meiner Titelblattsammlung habe ich dafür ein schönes Beispiel:
Fragen zum D-A-CH bei RDA 2.4.2.3
Gleich mehrfach haben mich in jüngster Vergangenheit Fragen zum D-A-CH bei RDA 2.4.2.3 (Erfassen von Verantwortlichkeitsangaben, die sich auf den Haupttitel beziehen) erreicht. Es ging immer um
Fälle, in denen eine Beziehung zu einer Person oder Körperschaft angelegt werden sollte, die in keiner Verantwortlichkeitsangabe genannt war. Zu meiner Überraschung schienen die KollegInnen davon
auszugehen, dass man in einem solchen Fall grundsätzlich eine Anmerkung zur Verantwortlichkeitsangabe machen muss. Als ich mir das D-A-CH (an dessen Formulierung ich zugegebenermaßen nicht ganz
unschuldig bin) daraufhin noch einmal durchgelesen habe, wurde mir klar, dass man die im zweiten Absatz ausgesprochene Empfehlung tatsächlich so interpretieren kann:
Zusammenstellung oder gemeinschaftlich verfasstes Werk?
Vor kurzem hat mir eine Kollegin diverse Scans geschickt - es ging dabei immer um die Frage, ob es sich um um ein gemeinschaftlich verfasstes Werk oder um eine Zusammenstellung von Werken mehrerer Verfasser handelt. In der Tat ist dies nicht immer leicht zu entscheiden. Unter RAK war es vergleichsweise simpel: Zum einen konnte es kein gemeinsames Werk mehr sein, sobald mehr als drei Autoren beteiligt waren. Zum anderen gab es ein eindeutiges formales Kriterium: "Als gemeinschaftliches Werk wird ein Werk bezeichnet, das von mehreren Verfassern bzw. Urhebern stammt, deren Anteile nicht unterscheidbar sind" (RAK § 4,2) bzw. "Als Sammelwerk gilt auch ein Werk, das unterscheidbare Anteile (...) mehrerer Verfasser bzw. Urheber enthält" (RAK § 6,2). Sobald man also sehen konnte, wer welche Textteile geschrieben hat, war es automatisch ein Sammelwerk. In RDA hingegen gibt es nicht einmal Glossar-Definitionen für "Zusammenstellung (von Werken)" und "gemeinschaftlich verfasstes Werk". Thematisiert wird die Problematik, soweit ich sehe, nur in RDA 19.2.1.1:
Kurze vs. lange Verantwortlichkeitsangabe
Hier eine interessante Frage, die im RDA-Forum des SWB gepostet wurde:
"Mir liegt ein Werk vor, das auf der Titelseite folgende Angabe zur Herausgeberschaft enthält:
Heinz Kleger (Hg.)
Auf der Rückseite der Titelseite findet sich folgendes:
Herausgeber: Jann Jakobs, Heinz Kleger
Wie müsste die Verantwortlichkeitsangabe aussehen, wenn man beide Herausgeber berücksichtigen möchte?"
Begründer eines Handbuchs
Ich bin im Moment leider so mit Arbeit überhäuft, dass ich nur gelegentlich zum Bloggen komme - sorry! Heute reicht die Zeit aber zumindest für etwas Neues aus der Kategorie "Frage und Antwort".
Vor kurzem fragte mich eine Kollegin, wie man mit dem Begründer eines Handbuchs o.ä. umgeht. Ihr Beispiel war die 10. Auflage von "Biology", ursprünglich verfasst von Neil A. Campbell
(1946-2004). Ich habe es selbst nicht in der Hand gehabt, aber die Titelseite der deutschen Ausgabe sieht vom Prinzip her so aus:
Campbell
Biologie
Reece ● Urry ● Cain ● Wasserman ● Minorsky ● Jackson
Deutsche Ausgabe herausgegeben von Jürgen J. Heinisch und Achim Paululat
Mehrere Erscheinungsorte mit "und" verbunden
Derzeit tauchen viele interessante Fragen zu RDA auf, beispielsweise in den Schulungen oder in direkten Mail-Anfragen. Dafür habe ich die neue Blog-Kategorie "Frage und Antwort" eingerichtet. Ein besonderes Problem scheinen Fälle zu sein, in denen in der Ressource mehrere, mit einem "und" verbundene Erscheinungsorte aufgeführt sind, wie in den folgenden Beispielen: