Vor einiger Zeit fiel bei einer Diskussion in der Themengruppe Musik der Fachgruppe Erschließung auf, dass ergänzte Rollenangaben in einer Verantwortlichkeitsangabe (RDA 2.4.1.7) offensichtlich unterschiedlich gehandhabt wurden. Dankenswerterweise hat die TG Musik die Problematik daraufhin der FG Erschließung vorgelegt, und wir haben uns in einer unserer monatlichen Telefon- bzw. Videokonferenzen damit beschäftigt. Die Diskussion drehte sich um die Frage, ob man ergänzte Rollenangaben grundsätzlich eckig klammern muss oder nur dann, wenn die Ergänzung von außerhalb der Manifestation stammt.
Betrachten wir die Stelle zunächst ganz allgemein. Sie betrifft eine Situation, die bei den meisten zu erschließenden Materialien eher selten vorkommt. Die Rollenangaben sind nämlich in erster Linie für den Fall gedacht, dass eine Verantwortlichkeitsangabe ansonsten irreführend wäre oder missverstanden werden könnte. Dies zeigen die Beispiele im Toolkit recht deutlich: Beim ersten würde man sonst wahrscheinlich meinen, Chet Williams wäre der Autor und nicht der Herausgeber; im zweiten und dritten Beispiel könnte man annehmen, es wären die Komponist*innen angegeben anstelle von Musiker*innen. Diese beiden Beispiele lassen schon erahnen, dass der Typus besonders häufig bei Musikalien vorkommt. Insofern ist es auch kein Zufall, dass ausgerechnet die TG Musik auf die unterschiedlichen Interpretationen gestoßen ist.
Der schwierige Satz
Das Wort oder die Phrase für die Rollenangabe kann frei gewählt werden, wird jedoch in der Praxis nicht selten einer anderen, ausführlicheren Variante der betreffenden Verantwortlichkeitsangabe entnommen, die sich nicht auf der bevorzugten Informationsquelle, sondern an einer anderen Stelle der Ressource befindet. Eine Gruppe von Katalogisierenden argumentierte nun, dass in diesem Fall keine eckigen Klammern zu setzen seien, da die Information nicht "aus einer Quelle außerhalb der Manifestation entnommen" wurde. Der letzte Satz der Regelwerksstelle ("Zeigen Sie an, dass die Information aus einer Quelle außerhalb der Manifestation entnommen ist.") wurde also gelesen als "Sofern die Information aus einer Quelle außerhalb der Manifestation entnommen wurde (und nur dann!), zeigen Sie dies durch eckige Klammern an".
Ich muss gestehen, dass ich von dieser Interpretation zunächst gänzlich überrascht war. Es war für mich - zumindest beim jetzigen Stand meines Verständnisses des Regelwerks - einfach sonnenklar, dass eine ergänzte Rollenangabe grundsätzlich eckig geklammert werden muss. Dies ergibt sich aus der Grundregel bei RDA 2.4.1.4: "Übertragen Sie eine Verantwortlichkeitsangabe so, wie sie in der Informationsquelle erscheint." Würde man nun eine Rollenangabe ohne Markierung ergänzen, müsste man fälschlicherweise annehmen, dass diese Rollenangabe in der Vorlage (an der Stelle, die gemäß der Rangfolge der Informationsquellen gemäß RDA 2.4.2.2 verwendet werden muss) mit dabei steht - was sie ja gerade nicht tut. Wir würden also mit einer solche Praxis dem Grundprinzip widersprechen, die Ressource so abzubilden, wie sie sich selbst darstellt. Vorsichtshalber habe ich, nachdem die Frage in der Expertengruppe aufgekommen war, noch bei amerikanischen Kolleg*innen (u.a. Bob Maxwell, dem Verfasser von "Maxwell's handbook for RDA") nachgefragt, die mein Verständnis der Regelwerksstelle bestätigt haben. Bob wies dabei auch auf einen wichtigen Aspekt im Zusammenhang mit kooperativer Erschließung hin:
"I need to be able to look at a catalog record and say "Oh, yes, that *does* represent the resource I have before me"; and if I saw extraneous wording in (say) a statement of responsibility that is not in brackets and is not on my title page (e.g.) I would probably be led to believe that I had a different manifestation in my hand and create a new record (which would be a duplicate), transcribing the wording as I found it on my resource instead of as in the existing record. This is not a good outcome."
Gerade bei Verantwortlichkeitsangaben gibt es allerdings eine gewisse (durchaus nachvollziehbare) Tendenz, dass manche lieber eine andere Variante der Verantwortlichkeitsangabe übernehmen würden als diejenige, die sich auf der höchstrangigen Informationsquelle befindet - weil sie ausführlicher ist und man sie deshalb für hilfreicher hält. RDA 2.4.2.2 geht deshalb explizit auf die Problematik ein und schärft uns ein: "Folgen Sie dieser Reihenfolge auch dann, wenn eine nachrangige Informationsquelle eine vollständigere Verantwortlichkeitsangabe enthält, die denselben Akteur in derselben Funktion identifiziert." Etwas ganz Ähnliches wie das, was an dieser Stelle untersagt wird, würde nun aber passieren, wenn man sich eine Verantwortlichkeitsangabe sozusagen aus zwei Teilen "zusammenbasteln" würde - einerseits aus der Fassung der primären Informationsquelle, und andererseits einem Bruchstück aus einer anderen Variante der Verantwortlichkeitsangabe.
Man lernt dazu
Ich habe natürlich zuallererst im Lehrbuch "Basiswissen RDA" nachgesehen, was Silke Horny und ich zu den ergänzten Rollenangaben geschrieben haben. In der ersten Auflage von 2015 kommen sie noch gar nicht vor. In der zweiten Auflage von 2017 wird der Sachverhalt aber korrekt erläutert (S. 49): "Besteht eine Verantwortlichkeitsangabe nur aus einem oder mehreren Namen, ist manchmal nicht offensichtlich, welche Funktion mit dem oder den genannten Verantwortlichen verbunden ist. Dann kann in eckigen Klammern eine kurze erläuternde Angabe ergänzt werden (RDA 2.4.1.7; vgl. Lösung 13-38: „[Hauptdarsteller:] François Cluzet, Omar Sy“). Die Ergänzung erfolgt in der Sprache des Haupttitels (RDA 1.4 D-A-CH)." Sollten wir jemals die dritte Auflage schaffen (nein, ich kann dafür noch keinen Termin nennen), können wir hier vielleicht etwas genauer formulieren, z.B. "Die Ergänzung erfolgt stets in eckigen Klammern, unabhängig davon, ob das Wort oder die Phrase sich an anderer Stelle in der Ressource findet oder nicht."
In der Anfangszeit unserer RDA-Anwendung war das aber offenbar keineswegs klar, wie unsere alten Schulungsunterlagen zeigen. Im Musikmodul 6M, Teil 4.01 (S. 5 in der PDF-Version) mit Stand Januar 2016 findet sich das folgende Beispiel:
Problematisch ist der Satz "Die Information wurde außerhalb der Ressource recherchiert und wird darum eckig geklammert" - denn er legt im Umkehrschluss nahe, dass die Rollenangabe nicht eckig geklammert wird, wenn sie aus der Ressource selbst stammt. Insofern ist es kein Wunder, dass vor allem Katalogisierende aus dem Bereich Musik dem Missverständnis aufgesessen sind und sich in solchen Fällen die eckigen Klammern gespart haben.
Auch ich selbst war vor einigen Jahren bei der Interpretation der Stelle noch nicht wirklich sattelfest, worauf mich dieser Tage ein Kollege von der Schweizerischen Nationalbibliothek hinwies: Er erinnerte mich daran, dass ich kurz nach der RDA-Einführung in einer Diskussion mit ihm vorgeschlagen hatte, als ergänzte Rollenangabe möglichst keine Formulierung zu verwenden, die sich exakt in dieser Form in der Ressource findet, sondern diese leicht zu variieren. Sein Beispiel war eine Ressource mit der Angabe "Albert Muster" auf der Titelseite und "Albert Muster (Hrsg.)" auf dem Umschlag. Ich empfahl damals, nicht "Albert Muster [Hrsg.]" zu erfassen, sondern "[herausgegeben von] Albert Muster". Auch ich hatte also früher ein ungutes Gefühl dabei, eine Angabe eckig zu klammern, die sich auf der Ressource befindet.
Das Beispiel zeigt, dass die deutschsprachige Community beim Versuch, sich ein Regelwerk aus einer fremden Tradition anzueignen, nicht immer alles gleich beim ersten Versuch richtig verstanden hat. Der größte Bock, den wir geschossen haben, betraf die Bestimmung von Haupt- und Paralleltitel. Hier hatten wir den Text komplett falsch interpretiert, worauf mich erst ein amerikanischer Kollege brachte (vgl. Blogbeitrag von 2015). In diesem Fall lag es an einer extrem schwer verständlichen Formulierung.
Unvollständige Aussagen im Regelwerk
Woran lag es nun bei den Rollenangaben? Ich bin der Sache nochmal nachgegangen und habe festgestellt, dass das Regelwerk bei den eckigen Klammern eigentlich unvollständig ist und einen bestimmten Sachverhalt zwar implizit voraussetzt, aber nirgends wirklich ausspricht. Der Satz "Zeigen Sie an, dass die Information aus einer Quelle außerhalb der Manifestation entnommen ist" ist nämlich eine Art Code für "Setzen Sie es in eckige Klammern". Letzteres kann RDA aber nicht mehr schreiben, da ja nicht vorgegeben werden soll, ob zur Markierung die traditionellen eckigen Klammern oder eine andere Methode (z.B. eine Anmerkung) verwendet werden soll. Die entsprechende Stelle steht in RDA 2.2.4:
Jedoch müsste RDA hier eigentlich zwischen zwei unterschiedlichen Situationen unterscheiden, die bei den zu übertragenden Elementen vorkommen können:
- ein komplettes Element wird ergänzt
- etwas innerhalb eines Elements wird ergänzt
Dies passiert leider weder im jetzigen Toolkit noch im neuen "Beta Toolkit". Die gerade gezeigte Stelle bezieht sich ausschließlich auf den ersten Aspekt und stellt für diesen klar, dass eckige Klammern nur verwendet werden, wenn die ergänzte Information von außerhalb der Ressource kommt. Das haben wir uns ja auch alle gut eingeprägt.
Aber auch beim zweiten Fall muss markiert werden. In diesem Fall ist es völlig egal, ob die Ergänzung von außerhalb oder innerhalb der Ressource stammt - die eckigen Klammern sollen einfach anzeigen, dass der*die Katalogisierende beim Übertragen eingegriffen hat und das, was tatsächlich in der Informationsquelle steht, durch ein oder mehrere Wörter ergänzt hat. In entsprechenden Beispielen in RDA ist das auch grundsätzlich so gemacht, nur steht es eben nirgendwo explizit.
Angesprochen wird diese Situation nämlich nur unter dem Aspekt Sprache und Schrift, in RDA 1.4:
Hier sehen wir außerdem, dass der Fall keineswegs nur bei der ergänzten Rollenangabe auftritt, sondern beispielsweise auch beim Erscheinungsort, und zwar bei der optionalen Ergänzung in RDA 2.8.2.3:
In solchen Fällen wird das Land sicher in den meisten Fällen von innerhalb der Ressource stammen, z.B. von einer Adresse des Verlags auf der Rückseite der Titelseite (wenn man den Verlagsort von der Titelseite genommen hat). Und auch hier finden wir wieder den schwierigen Satz "Zeigen Sie an, dass die Information aus einer Quelle außerhalb der Manifestation entnommen ist", der faktisch die Bedeutung hat: "Setzen Sie es in eckige Klammern".
Konsequenzen
Aus meiner Sicht müsste eigentlich RDA geändert werden. Im alten Toolkit wäre die entscheidende Stelle die bereits gezeigte aus RDA 2.2.4, die beispielsweise so umformuliert werden könnte:
Wenn Bestimmungen das Übertragen vorschreiben, zeigen Sie entweder durch eine Anmerkung oder durch ein anderes Hilfsmittel (z.B. durch Kodierung oder die Verwendung von eckigen Klammern) an, dass a) entweder das gesamte Element aus einer Quelle außerhalb der Manifestation ergänzt oder dass b) innerhalb eines übertragenen Elements Informationen aus einer anderen Quelle ergänzt wurden.
Und natürlich müsste dann auch der Satz "Zeigen Sie an, dass ..." an verschiedenen Stellen geändert werden. Im neuen Toolkit müsste entsprechend eine neue Option im Bereich "Data provenance" eingebracht werden, um den Fall b) abzudecken.
Die Fachgruppe Erschließung hat sich aber erstmal dagegen entschieden, in diese Sache größeren Aufwand zu stecken. Denn es liegt sehr viel Arbeit vor uns, um die Ablösung des alten Toolkit für die deutschsprachige Community vorzubereiten. Ich hoffe, dass ich dazu bald Näheres berichten kann, vorher müssen jedoch noch Entscheidungen getroffen werden. Auch auf eine zusätzliche Erläuterung in den D-A-CH wollen wir verzichten, zumal es ja ohnehin schwierig ist, geänderte D-A-CHs überhaupt wahrzunehmen, seitdem das alte Toolkit eingefroren wurde.
Ich möchte Sie deshalb einfach bitten: Sollten Sie in den letzten Jahren in manchen Fällen auf die eckigen Klammern bei ergänzten Rollenangaben verzichtet haben, machen Sie sie von jetzt an einfach prinzipiell - egal, woher Sie die Information haben!
Heidrun Wiesenmüller
Nachtrag vom 23. September: Beim Schreiben des Blogbeitrags habe ich gar nicht auf die Sprache der Ergänzungen geachtet, deshalb hier noch ein Hinweis dazu. Die Defaultregel gemäß RDA 1.4 ist, dass die Ergänzung in derselben Sprache erfolgt, in dem der Rest des Elements abgefasst ist. Bei einer Verantwortlichkeitsangabe, die nur aus einem Namen besteht, kann man die Sprache zwar nicht ablesen, aber man kann sich dann ja an der Sprache des Haupttitels orientieren.
Das wurde leider nicht immer beachtet: Im zweiten und dritten Beispiel bei RDA 2.4.1.7 müsste die Ergänzung auf Englisch sein ("violin" und "pianist"). Auch in der Schulungsunterlage aus der Musik müsste es "conductor" heißen statt "Dirigent". Vermutlich ist auch das Beispiel "Den Haag [Niederlande]" falsch, denn ein dort erscheinendes Buch würde man sich auf Niederländisch vorstellen (oder man müsste einen Hinweis machen, dass der Text auf Deutsch ist).
Ein Fall, wo die Standardregel nicht gilt, sind Ergänzungen vom Typ "[und viele weitere]" in Verantwortlichkeitsangaben. Hier ist in der Regelwerksstelle festgelegt, dass die Ergänzung immer in der Arbeitssprache gemacht wird.
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D. Jaki (Montag, 21 September 2020 11:40)
Guten Tag Frau Wiesenmüller, auch wenn es mit der Rollenangabe nichts zu tun hat - bei der Erörterung der obigen Problematik ist mir prompt die Anwendungsregel zu RDA 2.8.4.3 (Verlagsnamen) eingefallen. Dort wird unter dem Stichwort "Selbstverlage" die Erfassung bei nochmaliger Nennung einer Person oder Körperschaft innerhalb der Veröffentlichungsangabe, die z.B. bereits in der Verantwortlichkeitsangabe vorkommt, in eckigen Klammern vorgeschrieben. Also im Prinzip wird durch die eckigen Klammern nur verdeutlicht, dass es sich um eine willentliche Doppelung einer Angabe durch den/die Kalogisierende/n handelt, obgleich die Angabe der Vorlage entnommen worden ist. Die Abweichung von der eigentlichen Vorlage besteht ja oftmals nur darin, dass sich z.B. der grammatikalische Kasus des Elements dabei geändert hat.
Heidrun Wiesenmüller (Mittwoch, 23 September 2020 11:59)
Hallo,
ja, das ist ein guter Hinweis. Der Name der Person/Körperschaft muss hier auch grundsätzlich eckig geklammert werden (obwohl er an anderer Stelle in der Manifestation steht). Allerdings ist es hier nicht der Fall, dass etwas *innerhalb* eines Elements ergänzt wird. Sondern das ganze Element wird ergänzt. Und, genau wie Sie sagen: Es steht ja nicht doppelt in der Vorlage, einmal als Verantwortlichkeitsangabe und einmal als Verlag.
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller
Frau M. Matthias, München (Donnerstag, 24 September 2020 08:35)
Hallo, Frau Wiesenmüller,
Sie zitieren zwar die Schulungsunterlagen der Musik zu dem Thema - allerdings nicht bis zum Ende (Musikmodul 6M, Teil 4.01 (S. 5 in der PDF-Version)). Denn noch auf der gleichen Seite von dem Beispiel mit Daniel Harding [Dirigent] findet sich ein Beispiel für eine ergänzte Rollenangabe, die aus einer anderen Quelle der Ressource selbst stammt. Das Beispiel ist zwar fingiert, bildet aber sehr gut die übliche Gestaltung der CD-Scheiben bei diesem Thema ab. Ich hätte gern einen Screenshot hier eingefügt, das ist mir aber nicht gelungen. Deshalb füge ich den Text aus der Schulungsunterlage als Kopie ein:
"CD, fingiert
Auf der CD selbst bevorzugte Informationsquelle: Wolfgang Amadeus Mozart Zauberflöte.
Auf der Vorderseite der Hülle: Simone Schulz, Hannes Müller.
Auf der Rückseite der Hülle als Liste: Königin der Nacht .... Simone Schulz, Zarastro .... Hannes Müller
Weitere Verantwortlichkeitsangaben sind nicht herausgehoben abgebildet.
RDA - Element - Erfassung
2.4 Verantwortlichkeitsangabe: Wolfgang Amadeus Mozart
2.4 Verantwortlichkeitsangabe: Simone Schulz (Königin der Nacht), Hannes Müller (Zarastro)
In der Verantwortlichkeitsangabe wurden die Rollen ergänzt, weil sie als wichtig erachtet
wurden."
Auf dieser Grundlage sind wir geschult worden und in den Aufnahmen des DMA (Deutsches Musikarchiv) der DNB sieht man die ergänzten Angaben (zu Instrumenten oder Rollen) sehr oft in den runden Klammern. Bisher waren die Schulungsunterlagen damit sehr eindeutig für uns. Hat sich das mittlerweile geändert?
Viele Grüße
M. Matthias
Heidrun Wiesenmüller (Donnerstag, 24 September 2020 09:03)
Liebe Frau Matthias,
ich habe die von Ihnen zitierte Stelle in den Schulungsunterlagen zunächst nicht gefunden, da ich nur aus dem Teil 4.01 zitiert hatte. Aber Sie haben völlig recht, das Thema kommt in gleicher Weise in Teil 4.04 vor - dort sogar noch eindeutiger mit einem konkreten Beispiel für die Ergänzung einer Rollenangabe ohne eckige Klammern. Insofern: Ja, die Schulungsunterlagen waren hier absolut eindeutig - nur leider eben sachlich falsch.
D.h. es sind leider wirklich damals alle falsch geschult worden. Es lohnt auch nicht, nun darüber zu grübeln, wo der Fehler passiert ist und ob man ihn hätte verhindern können. Der Umstieg auf ein neues Regelwerk ist eben eine komplexe Materie und - das muss man jetzt auch mal sagen - wir hatten wenig Unterstützung. Im Wesentlichen haben wir uns alles alleine erarbeitet bzw. erarbeiten müssen. Aus der Rückschau wäre es sicher gut gewesen, wenn das RSC (damals noch JSC) uns ein oder zwei erfahrene Kolleg*innen aus USA sozusagen als "Paten" zur Verfügung gestellt hätte.
Ich denke, man sollte sich jetzt auch nicht grämen, dass da etwas schief gelaufen ist. Es gibt sicher Schlimmeres im Leben als die Frage, ob da jetzt runde oder eckige Klammern stehen. Aber zumindest von jetzt an sollte man es richtig machen.
Viele Grüße
Heidrun Wiesenmüller